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Verpflichtende Nennung eines Kündigungsgrunds Laura aus Wien

Arbeitgeber müssen den Grund für eine Kündigung in der Regel nicht angeben, was Arbeitnehmer oftmals mit vielen Fragzeichen im Kopf zurücklässt. Nur unter bestimmten Bedingungen muss ein Grund genannt werden. Um Klarheit für Arbeitnehmer zu schaffen, sollte die Nennung eines Kündigungsgrunds jedoch immer verpflichtend sein.

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