#02
Die Möglichkeit, die Maturaausbildung während der Lehrzeit zu absolvieren, gehört gesetzlich geregelt, sodass allen Lehrlingen dieses Recht auch zusteht!
Meine junge Idee ist es in allen Kollektivverträgen die garantierte Möglichkeit zur Absolvierung der Lehre mit Matura in der Arbeitszeit festzuschreiben. Es kann nicht sein, dass viele Lehrlinge davon ausgeschlossen sind.