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ANRECHNUNG DER PRÄSENZDIENSTE AN DIE PENSION Gerald aus Niederösterreich

Alle männlichen österreichischen Staatsbürger müssen ab dem 18. Lebensjahr einen Präsenz- oder Zivildienst leisten. Dieser verpflichtende Dienst wird aktuell nicht beim Pensionsanspruch berücksichtigt. Meine junge Idee ist daher, dass Präsenzdienste bei der Pension entsprechend angerechnet werden.

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